Rücknahmegarantie
Reklamationsordnung der Hholsters s.r.o.
I. Allgemeine Bestimmungen
Diese Reklamationsordnung ist ein integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur „AGB“) des Verkäufers Hholsters s.r.o., Identifikationsnummer: 53 423 348, mit Sitz in Slnečná 163/12, 029 01 Námestovo, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Žilina, Einlage-Nr. 75963/L, und beschreibt das Verfahren bei der Reklamation von Waren, die vom Verkäufer erworben wurden.
Der Käufer, der ein Unternehmer oder ein Verbraucher sein kann, ist verpflichtet, sich vor der Bestellung der Ware mit der Reklamationsordnung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut zu machen. Gleichzeitig nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, Hholsters die zur Bearbeitung der Reklamation erforderliche Mitwirkung zu leisten. Andernfalls verlängern sich die Fristen angemessen um die Zeit, in der der Käufer die geforderte Mitwirkung nicht geleistet hat.
Mit dem Abschluss des Kaufvertrages und der Übernahme der Ware vom Verkäufer erklärt sich der Käufer mit dieser Reklamationsordnung einverstanden. Die in dieser Reklamationsordnung enthaltenen Begriffsbestimmungen haben Vorrang vor den Begriffsbestimmungen in den AGB. Sofern diese Reklamationsordnung einen Begriff nicht definiert, gilt die Definition in den AGB. Ist er auch dort nicht definiert, so gilt die Bedeutung, die ihm in den geltenden und wirksamen Rechtsvorschriften zukommt.
Bei Unternehmern gilt die Übernahme der Ware als der Zeitpunkt der Übergabe durch den Verkäufer an den Käufer bzw. an den ersten Spediteur. Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher, so gilt als Zeitpunkt der Übernahme der Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch den Verkäufer an den Verbraucher bzw. die Übernahme vom Transporteur.
II. Garantiedauer
Als Garantienachweis stellt der Verkäufer zu jeder gekauften Ware einen Kaufbeleg (Rechnung) mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zur Geltendmachung der Garantie aus (insbesondere Warenbezeichnung, Preis, Menge). Auf neue Produkte beträgt die Garantie 2 Jahre (die Garantiedauer kann bei einem Käufer, der Unternehmer ist, abweichen).
1. Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung
Die Garantiefrist beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Übernahme der Ware durch den Käufer. Für einen Unternehmer-Käufer kann die Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung abweichend geregelt sein. Die Garantiefrist verlängert sich ferner um die Zeit, in der sich die Ware in der Reklamation befand. Rechte aus der Mangelhaftung für Waren, für die eine Garantiefrist gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Garantiefrist geltend gemacht wurden.
Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher, so richten sich Reklamationen innerhalb der gesetzlichen Garantiefrist nach dem Gesetz Nr. 40/1964 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, und dem Gesetz Nr. 250/2007 Slg., über den Verbraucherschutz, beide Gesetze in ihrer jeweils gültigen und wirksamen Fassung, unter Berücksichtigung der Präzisierungen in dieser Reklamationsordnung. Bei einer verlängerten Frist richten sich Reklamationen ausschließlich nach dieser Reklamationsordnung.
III. Garantiebedingungen
1. Warenkontrolle bei Übernahme
Ein Käufer, der kein Verbraucher ist, ist verpflichtet, und einem Käufer, der Verbraucher ist, wird empfohlen, den Zustand der Sendung (Anzahl der Pakete, Unversehrtheit des Klebebands, Beschädigung des Kartons) gemäß dem beiliegenden Frachtbrief unverzüglich bei Lieferung gemeinsam mit dem Transporteur zu überprüfen. Der Käufer ist berechtigt, die Annahme einer Sendung zu verweigern, die nicht mit dem Kaufvertrag übereinstimmt, z. B. weil die Sendung unvollständig oder beschädigt ist. Nimmt der Käufer eine so beschädigte Sendung vom Transporteur entgegen, ist es unerlässlich, die Beschädigung im Übergabeprotokoll des Transporteurs zu vermerken.
Eine unvollständige oder beschädigte Sendung ist unverzüglich per E-Mail an info@heckelholsters.sk zu melden, ein Schadensprotokoll mit dem Transporteur zu erstellen und dieses unverzüglich per E-Mail oder per Post an den Verkäufer zu senden. Eine nachträgliche Reklamation von Unvollständigkeit oder äußerer Beschädigung der Sendung beeinträchtigt nicht das Recht des Käufers, die Sache zu reklamieren, gibt dem Verkäufer jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass es sich nicht um eine Abweichung vom Kaufvertrag handelt.
2. Geltendmachung der Reklamation
Ort für die Geltendmachung von Reklamationen ist Hholsters s.r.o., Slnečná 163/12, 029 01 Námestovo. Der Käufer kann die mangelhafte Ware zur Reklamation per Versanddienst an die Adresse des Betriebs des Verkäufers senden. Die reklamierte Ware sollte sorgfältig verpackt sein, um Transportschäden zu vermeiden. Das Paket sollte gut sichtbar mit „REKLAMATION“ gekennzeichnet sein und Folgendes enthalten: die reklamierte Ware (einschließlich des kompletten Zubehörs), wir empfehlen, eine Kopie des Kaufbelegs, eine detaillierte Fehlerbeschreibung und ausreichende Kontaktdaten des Käufers (insbesondere Rücksendeadresse und Telefonnummer) beizufügen. Ohne die oben genannten Angaben ist die Identifizierung der Herkunft und des Fehlers der Ware nicht möglich. Dieses Verfahren wird auch dem Verbraucher-Käufer empfohlen, es sei denn, er weist die genannten Tatsachen auf andere Weise nach und belegt sie. Wir empfehlen außerdem, die gewünschte Art der Reklamationsbearbeitung (Reparatur, Umtausch, Gutschrift) anzugeben. Hholsters stellt dem Käufer unverzüglich nach Eingang der Reklamation eine schriftliche Bestätigung per E-Mail aus, in der der Zeitpunkt der Geltendmachung der Reklamation, deren Inhalt und die gewünschte Art der Reklamationsbearbeitung angegeben sind. Bei persönlicher Geltendmachung wird die schriftliche Bestätigung sofort ausgehändigt.
Ein Käufer, der kein Verbraucher ist, weist die Gültigkeit der Garantie durch Vorlage des Kaufbelegs nach. Wurde die Ware in der Vergangenheit bereits reklamiert, so ist auch der Reklamationsbeleg vorzulegen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass, wenn er die reklamierte Ware nicht einschließlich des gesamten gelieferten Zubehörs zurücksendet, ihm im Falle eines Rücktritts des Käufers vom Vertrag der Kaufpreis um den Preis des nicht gelieferten Zubehörs gekürzt wird.
4. Ausschlüsse
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind (sofern diese Tätigkeit keine übliche Tätigkeit darstellt):
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durch mechanische Beschädigung der Ware,
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durch Verwendung der Ware unter Bedingungen, die hinsichtlich Temperatur, Staubgehalt, Feuchtigkeit, chemischen und mechanischen Einflüssen der Umgebung nicht den direkt vom Verkäufer oder Hersteller angegebenen Bedingungen entsprechen,
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die Ware durch übermäßige Belastung oder Verwendung entgegen den allgemeinen Grundsätzen beschädigt wurde,
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durch unsachgemäße Eingriffe,
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Ware, die vom Kunden bearbeitet wurde (Anstriche, Biegungen usw.), wenn der Fehler aufgrund dieser Bearbeitung entstanden ist,
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die Ware durch Naturgewalten oder höhere Gewalt beschädigt wurde.
Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn die Eigenschaften der Ware, die den oben genannten Bedingungen widersprechen, vom Käufer und Verkäufer ausdrücklich vereinbart, zugesichert oder vom Verkäufer deklariert wurden oder aufgrund der erfolgten Werbung oder der üblichen Verwendung der Ware zu erwarten sind.
5. Fehlerprüfung
Die zur Reklamation eingesandte Ware wird nur auf den vom Käufer angegebenen Fehler (im Reklamationsformular, im beigefügten Schreiben mit Fehlerbeschreibung) geprüft. Für die Fehlerangabe empfehlen wir die Schriftform, womit auch die elektronische Kommunikation gemeint ist. Stellt der Techniker fest, dass die Ursache der Probleme nicht das reklamierte Produkt ist, wird die Reklamation abgelehnt.
7. Verschmutzte Ware
Der Käufer riskiert die Ablehnung der Reklamation, wenn die Ware oder ein Teil davon verschmutzt ist oder die grundlegenden hygienischen Bedingungen nicht erfüllt.
IV. Art der Reklamationsbearbeitung
1. Wenn der Käufer ein Verbraucher ist
A. Rechte des Verbrauchers bei Geltendmachung der gesetzlichen Garantie
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handelt es sich um einen behebbaren Mangel, das Recht auf kostenlose, ordnungsgemäße und fristgerechte Beseitigung des Mangels, das Recht auf Umtausch der mangelhaften Ware oder des mangelhaften Teils, wenn dies angesichts der Art des Mangels nicht unverhältnismäßig ist. Ist ein solches Vorgehen nicht möglich, hat er das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass oder auf Rücktritt vom Kaufvertrag.
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handelt es sich um einen unbehebbaren Mangel, der die ordnungsgemäße Nutzung der Ware verhindert, das Recht auf Umtausch der mangelhaften Ware oder auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Dieselben Rechte stehen dem Verbraucher zu, wenn es sich zwar um behebbare Mängel handelt, der Käufer die Sache jedoch aufgrund des wiederholten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder aufgrund einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann. Als wiederholtes Auftreten eines Mangels gilt insbesondere, wenn derselbe Mangel, der die ordnungsgemäße Nutzung verhindert und bereits mindestens zweimal innerhalb der Garantiefrist behoben wurde, erneut auftritt. Als größere Anzahl von Mängeln gilt, wenn die Sache gleichzeitig mindestens drei Mängel aufweist, die ihre ordnungsgemäße Nutzung verhindern.
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handelt es sich um andere unbehebbare Mängel und der Verbraucher verlangt keinen Umtausch der Sache, hat er das Recht auf einen angemessenen Preisnachlass oder auf Rücktritt vom Kaufvertrag.
Die Wahl der Art der Reklamationsbearbeitung trifft der Käufer. Der Verkäufer weist den Käufer auf die Ungeeignetheit seiner Wahl hin und schlägt eine geeignete Art vor (insbesondere wenn der Käufer eine Art verlangt, die einen behebbaren Mangel betrifft, der Verkäufer jedoch feststellt, dass es sich um einen unbehebbaren Mangel handelt). Wählt der Verbraucher innerhalb der vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist keine Art der Reklamationsbearbeitung, so wählt diese der Verkäufer.
Im Falle eines Preisnachlasses kann die Ware später nicht wegen des Mangels reklamiert werden, für den der Preisnachlass gewährt wurde. Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher, so entscheidet der Verkäufer über die Reklamation so schnell wie möglich, in der Regel innerhalb von drei Werktagen. In diese Frist wird die für die fachliche Beurteilung des Mangels erforderliche angemessene Zeit entsprechend der Art des Produkts nicht eingerechnet. Der Verkäufer erledigt die Reklamation einschließlich der Mangelbeseitigung ohne unnötigen Aufschub, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Geltendmachung der Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Mangel an der Sache tatsächlich bestanden hat und der Verbraucher die gleichen Rechte hat, als handele es sich um einen Mangel, der nicht behoben werden kann. Diese Frist ist für einen Käufer, der Unternehmer ist und dessen Verhältnis zum Verkäufer durch das Handelsgesetzbuch geregelt wird, nicht bindend. Weist der Verbraucher durch eine fachliche Beurteilung die Verantwortlichkeit des Verkäufers für den Mangel nach, so kann er die Reklamation erneut geltend machen. Alle zweckmäßigen Kosten, die mit der fachlichen Beurteilung verbunden sind, trägt der Verkäufer, der verpflichtet ist, diese dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der erneuten Geltendmachung der Reklamation zu erstatten. Eine erneut geltend gemachte Reklamation darf vom Verkäufer nicht abgelehnt werden.
Wurde die Reklamation der Ware innerhalb der gesetzlichen Garantiefrist durch Umtausch der Ware gegen eine neue Ware erledigt, so beginnt die Garantiefrist ab dem Datum der Erledigung der Reklamation erneut zu laufen.
Der Verkäufer stellt dem Verbraucher-Käufer eine schriftliche Bestätigung aus, wann die Reklamation geltend gemacht wurde, was ihr Inhalt ist und welche Art der Reklamationsbearbeitung gewünscht wird, und zwar per E-Mail unverzüglich nach Eingang der Reklamation (bei persönlicher Geltendmachung wird sie sofort ausgehändigt); ferner eine Bestätigung über das Datum und die Art der Reklamationsbearbeitung, einschließlich einer Bestätigung über die Durchführung der Reparatur und die Dauer der Reklamation, bzw. eine Begründung für die Ablehnung der Reklamation.
Der Käufer hat Anspruch auf Ersatz der notwendigen Kosten (insbesondere der Versandkosten, die er für die Rücksendung der reklamierten Ware bezahlt hat), die ihm im Zusammenhang mit der Geltendmachung der berechtigten Rechte aus der Mangelhaftung entstanden sind (wir empfehlen, dies spätestens 30 Tage nach Erledigung der Reklamation zu beantragen – die gesetzliche Frist bleibt davon unberührt) und die tatsächlich und zweckmäßig aufgewendet wurden. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag aufgrund eines Mangels der Sache hat der Verbraucher auch Anspruch auf Ersatz der Kosten dieses Rücktritts.
2. Wenn der Käufer ein Unternehmer ist
Handelt es sich beim Käufer um einen Unternehmer, so verpflichtet sich der Verkäufer, über die Reklamation innerhalb von 40 Tagen ab Geltendmachung der Reklamation zu entscheiden. Der Unternehmer-Käufer wird über diese Entscheidung per E-Mail informiert. Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, so wird die Ware repariert. Ist eine Reparatur nicht möglich und die Art des Mangels verhindert nicht die übliche Nutzung, so kann sich der Verkäufer mit dem Käufer auf einen angemessenen Preisnachlass einigen. Im Falle eines Preisnachlasses kann dieser Mangel später nicht mehr reklamiert werden.
Handelt es sich um einen unbehebbaren Mangel, der verhindert, dass die Sache ordnungsgemäß wie eine mangelfreie Sache genutzt werden kann, so ist der Verkäufer berechtigt, die mangelhafte Ware gegen eine Ware mit gleichen oder ähnlichen Gebrauchseigenschaften auszutauschen oder eine Gutschrift auszustellen.
Wurde die Reklamation der Ware innerhalb der gesetzlichen Garantiefrist durch Umtausch der Ware gegen eine neue Ware erledigt, so verlängert sich die Garantiefrist um die Dauer der Reklamation.
Im Falle der Nichtabholung der reklamierten Ware innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist, innerhalb derer die Reklamation hätte durchgeführt werden sollen, und wenn sie später durchgeführt wurde, innerhalb eines Monats nach der Benachrichtigung über ihre Durchführung (d. h. in der Regel innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Reklamation), ist der Verkäufer berechtigt, bei der Ausgabe der Reklamation einen Betrag für die Lagerung in Höhe von 0,5 € pro Tag einschließlich Mehrwertsteuer zu berechnen. Holt der Käufer die Sache nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag ab, an dem er verpflichtet war, sie abzuholen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Sache zu verkaufen. Über den beabsichtigten Verkauf wird der Verkäufer den Käufer informieren und ihm eine angemessene zusätzliche Frist zur Abholung der Sache setzen. Kommt es zum Verkauf der nicht abgeholten Sache, so zahlt der Verkäufer dem Käufer den Verkaufserlös nach Abzug des Preises für die Reparatur oder Bearbeitung, der Lagergebühr und der Verkaufskosten aus. Den Anspruch auf den Verkaufserlös muss der Käufer beim Verkäufer geltend machen.
3. Gemeinsame Bestimmungen
Nach Erledigung einer berechtigten Reklamation verlängert sich die Garantiefrist um die Dauer der Reklamation. Im Falle einer unberechtigten Reklamation verlängert sich die Garantiefrist nicht. Die Dauer der Reklamation wird vom folgenden Tag nach der Geltendmachung der Reklamation bis zum Tag ihrer Erledigung berechnet, d. h. bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer verpflichtet war, die Sache entgegenzunehmen. Der Kunde wird über die Erledigung per E-Mail informiert, die er bereits beim Kauf angegeben hat. Nach Erledigung der Reklamation benachrichtigt der Verkäufer den Käufer über den Abschluss der Reklamation entweder telefonisch, per SMS oder per E-Mail. Spätestens 30 Tage nach dem Datum der Geltendmachung der Reklamation stellt der Verkäufer eine schriftliche Bestätigung über die Erledigung der Reklamation aus. Der Käufer ist verpflichtet, die übernommene Ware und deren Übereinstimmung mit dem Ausgabeprotokoll der Reklamation zu überprüfen. Der Käufer überprüft ferner die Vollständigkeit der Ware, insbesondere ob die Verpackung alles enthält, was sie enthalten soll. Spätere Einwendungen werden nicht berücksichtigt. Diese Vereinbarungen berühren nicht die gesetzliche Frist zur Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung. Bei der Ausgabe der Ware nach Erledigung der Reklamation oder bei der Auszahlung einer Gutschrift ist der Käufer verpflichtet, den Beleg vorzulegen, aufgrund dessen die Sache zur Reklamation angenommen wurde, und sich durch einen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass auszuweisen. Handelt es sich beim Käufer um eine juristische Person, so erfolgt die Ausgabe der Ware oder die Auszahlung der Gutschrift nur an das satzungsgemäße Organ dieser juristischen Person oder an eine Person, die eine beglaubigte Vollmacht vorlegt.
VI. Schlussbestimmungen
Diese Reklamationsordnung gilt ab dem 20. November 2020. Diese Reklamationsordnung ist am